Einen Landesfamilienpass mit Gutscheinkarte können erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind
Familien, die SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten
Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, erhalten die Gutscheinkarte ohne neuen Antrag. Bei über 18 Jahre alten Kindern muss allerdings der Bezug von Kindergeld z.B. durch Vorlage der Kindergeldbescheinigung nachgewiesen werden.
Auf der
Homepage des Ministerium für Soziales und Integration finden Sie eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen sowie eine Liste aller nicht-staatlichen Anbieter, die den Landesfamilienpass akzeptieren.