Sie haben etwas verloren?
Dann können Sie beim Bürgerservice nach dem vermissten Gegenstand fragen oder hier nachschauen, welche Fundsachen abgegeben wurden:
Sie haben etwas gefunden?
Fundsachen ab einem Wert von 10,00 Euro geben Sie bitte innerhalb einer Woche beim Fundamt Wildberg oder in den Ortsverwaltungen ab. Hierzu zählen auch gefundene Tiere.
Aufbewahrungsfrist:
Das Fundamt bewahrt die Gegenstände 6 Monate lang auf. Bei nicht abgeholten Fundsachen hat der Finder einen Rückgabeanspruch. Verzichtet er darauf, wird die Fundsache je nach Wert entsorgt, im Sozialbereich verwertet oder unter www.zollauktion.de (das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden) versteigert.
Finderlohn und Gebühren:
Der Finder kann vom Verlierer einen Finderlohn verlangen. Der gesetzliche Finderlohn beträgt bei Sachen
Unabhängig vom Finderlohn hat der Besitzer der verlorenen Sache oder des Tieres eine Gebühr an die Verwaltung zu entrichten. Diese richtet sich nach der Gebührenordnung der Stadt Wildberg.