Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Wildberg werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier, auf der Internetseite der Stadt Wildberg veröffentlicht.
Bei sondergesetzlichen Bestimmungen, dies gilt insbesondere für die Bekanntmachung zu Bauleitplänen, ist das Wildberger Mitteilungsblatt das rechtswirksame Bekanntmachungsorgan. Zusätzlich sind diese ebenfalls hier im Internet zu finden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten im Rathaus, Vorzimmer des Bürgermeisters (Marktstr. 2, 2.OG, Zimmer 2.01, 72218 Wildberg) kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ferner können Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.
Nachfolgend die Satzungen und Verordnungen der Stadt Wildberg als PDF-Dateien zum Download. Den zum Betrachten notwendigen "Adobe Reader" können Sie kostenlos downloaden.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Bildungs- und Betreuungsstandort Effringen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg am 19.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Vereinsheim und Übungshalle Trial-Gelände an der Wasenstraße“ nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
25.05.2022 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Den genauern Wortlaut der Haushaltssatzung finden Sie hier.
24.02.2022 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)
Den genauern Wortlaut der Streupflicht-Satzung finden Sie hier.
11.03.2022 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) vom 25. April 2013
Den genauern Wortlaut der Entsorgungssatzung finden Sie hier.
11.03.2022 Siebte Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS) vom 01. April 1998.
Den genauern Wortlaut der Wasserversorgungssatzung finden Sie hier.
11.03.2022 Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 24.06.1999
Den genauern Wortlaut der Abwassersatzung finden Sie hier.
Aufgrund des § 142 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der zuletzt geänderten Fassung, hat der Gemeinderat derStadt Wildberg in seiner Sitzung am 20.01.2022 folgende Satzung beschlossen.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.01.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Sonnenrain“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Januar 2022 den Jahresrechnungsabschluss 2019 des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2019 (01.01. bis 31.12.) festgestellt.
Den genauen Wortlaut der Feststellung entnehmen Sie hier.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
auf der Grundlage des § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974, mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149) zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB (Wertermittlungssachverhalte) von den nachstehenden Kommunen auf die Große Kreisstadt Nagold.
Den genauern Wortlaut der Entgeltfestsetzung finden Sie hier.
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat am 28. Oktober 2021 das Entgelt für die Ablagerung von Erde und steinigem Material beim Steinbruch im Stadtteil Sulz am Eck wie folgt festgesetzt:
Den genauern Wortlaut der Entgeltfestsetzung finden Sie hier.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 25. November 2021 folgende Satzung beschlossen:
Den genauern Wortlaut der Satzungsänderung finden Sie hier.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 25. November 2021 folgende Satzung beschlossen:
Den genauern Wortlaut der Satzungsänderung finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Wildberg am Standort Waldäcker gefasst.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Waldäcker“ im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gefasst.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2021 die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen beraten und einen Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen gefasst. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurfsbeschluss sowie den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Mittlere Mark“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gefasst.
Im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes wurde der § 13b BauGB wiedereingeführt. Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans können damit bis zum 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden. Der Satzungsbeschluss ist bis 31. Dezember 2024 zu fassen. Zur Fortführung des Verfahrens nach dem novellierten Stand des Baugesetzbuches hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2021 einen erneuten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Mittlere Mark“ im beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB i.V.m. § 233 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 Abs 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Die Stadt Wildberg verkauft im Rahmen eines zweistufigen Investorenauswahlfahrens das folgende denkmalgeschützte Gebäude
„Am Bahnhof 1, Grundstück 1869/9“
sowie das angrenzende Grundstück „1869/12“
Diversen Anlagen und Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie hier.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Wildberg am Standort Untersulzer Brühl gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Untersulzer Brühl“ im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Waldäcker“ im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Wildberg am Standort Waldäcker gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Mittlere Markt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Aufgrund von §§ 6 und 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung am 22. Juni 2021 folgende Satzungsänderung beschlossen:
Den genauern Wortlaut der Satzungsänderung finden Sie hier.
Zur Sicherung des mit Beschluss vom 28.03.2019 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Ortsdurchfahrt B 463 / Talstraße“ wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Stadt Wildberg am 20.05.2021 gemäß § 17 (3) BauGB erneut eine Veränderungssperre beschlossen
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Zentrum Unterstadt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Den genauern Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Bei der Stadtverwaltung Wildberg gingen in der Vergangenheit immer wieder Anfragen von Hobby- und Nebenerwerbslandwirten für den Bau von Schuppen im Außenbereich ein. Als sogenannte „nichtprivilegierte“ Landwirte dürfen diese Bewirtschafter/-innen planungsrechtlich nur in Einzelfällen im Außenbereich Schuppen errichten und haben deshalb oftmals Schwierigkeiten, die nötigen Gerätschaften zu verwahren.
Eine Lösung für diese Problematik können Schuppengebiete sein, wie sie bereits in Sulz am Eck und Effringen existieren. Der Bedarf Einzelner wurde hier zusammengefasst und gebündelt. Statt einzelner Schuppen verteilt in der Landschaft fügen sich die Schuppen hier gebündelt und in einheitlicher Form baulich und landschaftsplanerisch hervorragend in die Umgebung ein.
Bevor sich die Verwaltung und die Gremien mit möglichen Standorten befassen und mit der Bauleitplanung beginnen, gilt es nun den tatsächlich vorhandenen Bedarf an Schuppengebieten zu erfassen. Ortsansässige Interessenten können sich mit Name und Adresse sowie geplantem Nutzungszweck per email bei info(@)stadtbauamt.wildberg.de oder Schreiben an Stadtbauamt Wildberg , Marktstraße 1, 72218 Wildberg bis zum 15. Juni vormerken lassen. Um niemanden zu vergessen, werden auch Interessenten die sich schon einmal gemeldet haben gebeten sich erneut zu melden.
Um Missverständnissen vorzubeugen, legt die Stadtverwaltung besonderen Wert darauf, dass die Nutzung von Schuppengebieten für andere als land- oder forstwirtschaftliche Zwecke nicht zulässig ist.
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Welzgraben“
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg am 29.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Welzgraben“ nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Wildberg, Sanierung „Sanierungsgebiet Zentrum Unterstadt“
Beginn der vorbereitenden Untersuchungen
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2021 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch wie folgt beschlossen:
Beschluss des Gemeinderats der Stadt Wildberg nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zum Zweck der Prüfung der Sanierungsbe- dürftig
2. Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan vom 29.04.2021 umgrenzt, dieser Plan wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Der Lageplan ist im Stadtbauamt, Marktstraße 1 vom 02.06.2021 bis 05.07.2021 ausgelegt und kann dort während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Hinweise:
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte, sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Stadt Wildberg oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich sind. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönliche Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden (§ 138 Abs. 1 BauGB). Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft kann ein Zwangsgeld wiederholt angedroht und festgesetzt werden (§ 138 Abs. 4 i. V. m. § 208 Satz 2 bis 4 BauGB).
Wildberg, den 02.06.2021
Ulrich Bünger
- Bürgermeister -
Das Landratsamt Calw hat mit Erlass vom 26.03.2021 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 11.03.2021 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und die gleichzeitig beschlossenen Wirtschaftspläne 2021 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bestätigt.
Die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne werden nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne 2021 in der Zeit vom 22.04.2021 bis einschließlich 30.04.2021 im Rathaus Wildberg, OG 1, Zi 1.10 gemäß § 81 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind.
Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg am 25.02.2021 in öffentlicher Sitzung die teilweise Aufhebung des Bebauungsplans Dorfwiesen II und des Ortsbauplans im Bereich Hütteweg als Satzung nach § 10 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.01.2021 den Entwurfsbeschluss sowie den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründungsentwurf mit begleitenden Fachgutachten liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeitvom 11.02.2021 bis einschließlich 12.03.2021.
Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Entgeltordung für die Musikschule Wildberg vom 17. Dezember 2020 (gültig ab 01. Februar 2021)
Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Schulordnung für die Musikschule Wildberg vom 17. Dezember 2020
Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.
Öffentliche Wahlbekanntmachung Landtagswahl 14.03.2021
Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlscheine für Landtagswahl 2021
Die geänderte Satzung in vollem Wortlaut finden Sie hier.
Die geänderte Satzung in vollem Wortlaut finden Sie hier.