













Rathaus Aktuell
Gelungene Veranstaltung zum Tag der Städtebauförderung
Beim Städtebautag am 16. Mai informierte die Stadtverwaltung anlässlich des diesjährigen Tages der Städtebauförderung über aktuell laufende und geplante Projekte in den Wildberger Sanierungsgebieten Sulz am Eck, Gültlingen und Kernstadt. Außerdem war das eine gute Gelegenheit, den neu gestalteten Platz „Im Höfle“ in der Ortsmitte offiziell einzuweihen.
Treffpunkt war der Platz an der Gültlinger Ortsdurchfahrt, der in den letzten Jahren eine komplette Wandlung durchgemacht hat und Jung und Alt zum Verweilen einlädt. Der historische Brunnen – zusammengesetzt aus zwei ehemaligen Viehtränken –, die zuvor schon auf dem Platz standen und für die Arbeiten versetzt werden mussten, stehen nun wieder an prominenten Stellen – der eine mitten auf dem neuen Platz, der andere auf der gegenüberliegenden Straßenseite an der ebenfalls neugestalteten Bushaltestelle. Und man habe noch zwei schöne Bäume gepflanzt, wie Bürgermeister Ulrich Bünger vor Ort berichtete. Das hatten sich viele Gültlinger gewünscht. Ortsvorsteher Walter Baur freute sich für „seinen“ Stadtteil über die entstandene Aufwertung der Ortsdurchfahrt. Dazu gehört auch, dass nun zwei Buswartehäuschen Schutz bei allen Wetterlagen bieten.
Anschließend folgten viele der Einladung in die Gültlinger Gemeindehalle, wo es einen Rück- und Ausblick zu den drei laufenden Sanierungsgebieten in Sulz am Eck, Gültlingen und Wildberg gab. Im Anschluss konnten die rund 50 Gäste ihre Fragen loswerden.
„Ortsmitte Gültlingen“
Seit der Gebietsbewilligung in 2016 konnte in der „Ortsmitte Gültlingen“ vieles erreicht werden. Eine der Erschließungsmaßnahmen ist die Neugestaltung der Randbereiche der Ortsdurchfahrt, die in den letzten Jahren merklich Gestalt angenommen hat. Noch in diesem Jahr wird ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt, der die Planungen eines Neubaus als Zentrum für Bildung und Betreuung beinhaltet. Denn: Der Kindergarten in der „Steingasse“ lässt sich nicht zukunftsfähig sanieren. In diesem Zuge wird auch die Entwicklung der Gültlinger Feuerwehr in den Fokus gerückt und die Modernisierung des Feuerwehrhauses an dieser Stelle mitgeplant. Ebenfalls anstehen werden die Sanierung der Schule und des Backhauses sowie die Neugestaltung der Steingasse.
Die umfassende Modernisierung des Rathauses mit Umnutzung zum Multifunktionsraum, Verwaltungs- und Vereinsräumen soll voraussichtlich im Frühjahr 2023 beginnen. „Da wollen wir bald intensiv in die Planung einsteigen“, so Bürgermeister Bünger. Beide Maßnahmen sind miteinander verwoben, denn im modernisierten Rathaus soll eine Übergangslösung geschaffen werden, der Platz für den Kindergarten bietet, >wenn für diesen ein Neubau in Angriff genommen wird. Ist der geschafft, wird das Rathaus ein Zentrum für Vereine und das Miteinander in Gültlingen werden. Der Förderrahmen für das Sanierungsgebiet liegt bei rund 3 Millionen Euro, eine Aufstockung auf 6,514 Millionen Euro ist beantragt. Die Finanzhilfe beträgt 1,8 Millionen Euro, eine Aufstockung auf 3,908 Millionen Euro ist beantragt. Das Gebiet ist bis zum 30. April 2025 bewilligt.
Sanierungsgebiet Sulz am Eck
Das Hauptaugenmerk im Sanierungsgebiet Sulz am Eck lag seit der Bewilligung 2010 auf der Verbesserung des gesamten Wohnumfelds in den Bereichen „Im Kloster“ und „Im Dorf“. Hier sollte neu geordnet und neue Bauplätze geschaffen werden, was bereits gelungen ist. Besonders erfreulich: neue Mehrfamilienhäuser schaffen neuen Wohnraum. Auch das Backhaus ist inzwischen schon saniert. Ein ziemlich großer Brocken wird nun folgen, wie Arthur Sadlers, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, ausführte: Sanierung und Umbau der Gemeindehalle. Geplant sind unter anderem zwei Anbauten, einer für ein großes, einladendes Foyer, einer für eine neue Küche. Im Bereich der früheren Zehntscheuer entstehen ein kleiner Platz mit Brunnen zum Verweilen und zwölf Stellplätze.
Das Sanierungsgebiet umfasst das Areal um die Straßen „Im Dorf“ und „Im Kloster“, erstreckt sich entlang der „Kirchstraße“ und greift in einem weiten Bogen um die Michaelskirche, bis zur „Wettegasse“. Der Förderrahmen liegt bei 4,283 Millionen Euro, die Finanzhilfe bei 2,57 Millionen Euro. Das Gebiet ist bis zum 30. April 2024 bewilligt.
„Zentrum Unterstadt“
Die größte Veränderung einer Stadtmitte steht in der Kernstadt an, im Bereich „Zentrum Unterstadt“. Das umfasst das Gebiet Bahnhof, ehemaliger HL-Markt, Grundschule und Stadthalle bis kurz unterhalb des Rathauses. In diesem Bereich ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes angedacht, dort wo früher die kleine Markthalle zu finden war. Oliver Matzek von der Wüstenrot, die das Projekt begleitet, gab bekannt, dass bereits gute Gespräche mit eventuellen künftigen Nutzern laufen. Man könne sich im Erdgeschoss eine Kleingastronomie vorstellen, im ersten Stock sollen Praxisräume entstehen. „Das Interesse von Mednos ist groß, hier das Medizinische Versorgungszentrum anzusiedeln,das aktuell mit drei angestellten Ärzten in Gültlingen zu finden ist“, so Bürgermeister Bünger. Im Obergeschoss werden schließlich noch Wohnungen angeboten. Man rechne im ersten Halbjahr 2023 mit einer Baugenehmigung. Bis dahin muss die Verlegung der Landesstraße inklusive Bau eines Kreisverkehrs bereits über die Bühne sein. Dazu kommt die Entwicklung des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes über einen Investor und eine Platzgestaltung mit Kreisverkehr, welche die Verkehrssituation an dieser Stelle deutlich verbessern wird.
Der Bahnhof wird sich zu einem zentralen Punkt für Mobilität entwickeln, zu einer Schnittstelle zwischen Bus und Bahn, gebündelt mit anderen Angeboten wie Carsharing, E-Ladesäulen und Fahrradparkplätzen. Abgerundet wird das Großvorhaben durch den Neubau einer Kita und den Bau eines Foyers für die Stadthalle. Der Förderrahmen liegt bei rund 2 Millionen Euro, die Finanzhilfe bei 1,2 Millionen Euro. Das Gebiet ist bis zum 30. April 2030 bewilligt.
Ausgleichsbeiträge und Förderung privater Modernisierungsvorhaben
Manuela Bader von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) - diese betreut die Stadt in den Sanierungsgebieten Sulz am Eck und Gültlingen – gab weitere Informationen, die privaten Eigentümer in den Sanierungsgebieten betreffend. So besteht für diese nach Baugesetzbuch die Pflicht, Beiträge für den Sanierungsbedingten Mehrwert ihrer Grundstücke zu entrichten oder diese vorzeitig abzulösen. Die sanierungsbedingten Wertsteigerungen werden von einem Sachverständigen ermittelt.
Neben den von der Stadt getragenen städtebaulichen Aufwertungen im Gebiet haben die privaten Eigentümer die Möglichkeit Förderanträge für eigene Maßnahmen zu stellen. Entsprechen diese den städtebaulichen Zielen, z.B. Aufwertung des Stadtbildes, Schaffung oder Reaktivierung von Wohnraum oder auch energetische Sanierung, so werden die Maßnahmen mit bis zu 25 Prozent durch Stadt und Land bezuschusst.